Beschreibung
Zollschnur für Sattelauflieger (34,5 Meter, 6 mm)
Im Zollrecht kommt der Sicherung gegen Austausch oder der Veränderung von unter zollamtlicher Überwachung beförderten Waren, besondere Bedeutung zu.
Um nachweisen zu können, dass sich während des Transportes niemand unberechtigten Zugriff auf die Fracht verschafft hat, ist der Frachtbereich zu sichern. Hierzu zählt das Versiegeln (oder Verplomben) des Frachtraumes. Bei Planen-Lkw kann diese Sicherung durch eine Zollschnur geschehen. Dabei ist jedoch sicherzustellen, dass die Plane absolut unversehrt ist.
Bei einer Zollschnur (auch TIR-Kabel, Zollseil oder Planenseil genannt) handelt es sich um einen Teil einer solchen Sicherung, wie sie bei Sattelaufliegern eingesetzt wird. Sie dient der Befestigung der Zollplombe, die mit der Zollschnur derart an den Verschlussmechanismus des Transportbehälters befestigt wird, dass dieser zollamtlich versiegelt wird.
Werden Plombe oder Seil unbefugt entfernt, beschädigt oder verändert, so stellt dies als "Siegelbruch" eine Ordnungswidrigkeit dar. Außerdem entsteht unverzüglich eine Einfuhrabgabenschuld, was für den Versender der Fracht sehr unangenehm und teuer wird, insbesondere wenn die transportierte Ware sich nur auf einem Transit (Durchfahrt) durch das Zollgebiet befunden haben sollte.
Die hier angebotene Zollschnur hat eine Länge von 34,5 Metern und eine Dicke von 6 mm. Sie ist mit Endkappen versehen.
Zusatzinformation
Verwendbarkeit | Mehrweg |
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Besonderheit | Endkappen |
Material | Stahlseil ummantelt |
Abmessungen | Länge: 34,5 m Dicke: 6 mm |
Farbe(n) | neutral |