Hebebänder
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Hebeband - WLL 1000 kg - 2 m
3,53 € -
Hebeband - WLL 2000 kg - 2 m
6,04 € -
Hebeband - WLL 3000 kg - 2 m
8,22 €
Hebebänder
Hebebänder sind flexible und strapazierfähige Bänder oder Gurte, die dazu verwendet werden, schwere Lasten zu heben, zu ziehen oder zu sichern. Sie bestehen in der Regel aus verschiedenen Materialien wie Nylon, Polyester oder anderen hochfesten Fasern. Diese Materialien bieten eine hohe Tragfähigkeit und Widerstandsfähigkeit gegenüber Abrieb, Chemikalien und Witterungseinflüssen.
Hebebänder kommen in verschiedenen Bereichen zum Einsatz, darunter in der Industrie, Bauwesen, Logistik und beim Transport. Sie dienen dazu, schwere Gegenstände wie Maschinen, Baustellenmaterialien oder Container sicher zu heben und zu transportieren. Hebebänder sind in verschiedenen Größen, Tragfähigkeiten und Konfigurationen erhältlich, um den unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Es ist wichtig, die Herstelleranweisungen und Sicherheitsrichtlinien beim Einsatz von Hebebändern genau zu befolgen, um Unfälle zu vermeiden und die effiziente Nutzung dieser Hebeausrüstung sicherzustellen.
Alle zugelassenen Hebebänder besitzen ein Etikett, auf dem die Tragfähigkeiten abhängig von der Anschlagsart und Einsatzmöglichkeiten angegeben werden. Die Farbcodierung der Bänder nach EN 1492-2 gibt die Nenntragfähigkeit (WLL) im geraden (vertikalen) Zug an. Die tatsächliche Tragfähigkeit hängt von der Anschlagart ab.
Wichtig
Extreme Temperaturen oder aggressive Substanzen – wie Säuren und Laugen – können Textilbänder beschädigen oder deren Haltbarkeit verringern. Scharfe Kanten oder solche mit kleinem Radius beschädigen die textilen Hebeschlingen oder mindern die zulässige Arbeitslast (WLL).
Rechtliches
In Deutschland müssen zusätzlich zum europäischen Recht einige weitere Regelungen für das Heben von Lasten beachtet werden. Grundsätzlich gelten die folgenden Bestimmungen für textile Anschlagmittel:
In Europa:
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
EN 1492-1
EN 1492-2
In Deutschland zusätzlich
Betriebssicherheitsverordnung
BGR 500 Kap. 2.8
ZH 1/324
Werksnormen